Behandlungskosten

Die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker orientieren sich am Umfang der Untersuchung und Behandlung, dem erforderlichen Zeitaufwand, den durchzuführenden Maßnahmen mit eventuell anfallenden Materialkosten und dem Schwierigkeitsgrad der Erkrankung.

Als Grundlage zur Rechnungsstellung gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985. Dies gilt als Orientierung und muss dem aktuellen Marktwert angepasst werden.

Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich, auch nicht mit einer ärztlichen Verordnung über Osteopathie!

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten anteilig oder komplett, abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.

Das vereinbarte Honorar zwischen Heilpraktiker und Patient ist verbindlich und unabhängig von der Erstattung durch eine private Krankenversicherung oder die Beihilfestellen zu zahlen.

Eine Behandlung dauert in der Regel 45-60 Minuten und kostet, je nach zeitlichem Aufwand, 75,- bis 90,- Euro.

 Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird eine Ausfallgebühr von 25,- Euro in Rechnung gestellt.